Jedes Leben ist individuell, so sollte auch der letzte Weg sein
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach einer eventuellen Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden werden die Gräber nach Wahl- und Reihengrabstätten.
Nähere Informationen zu den Grabstättenvarianten
Wahlgrabstätte
Die Wahlgrabstätte kann grundsätzlich individuell ausgesucht werden. Es können mehrere Wahlgräber nebeneinander erworben werden. Für diese Gräber gibt es gemäß entsprechender Friedhofssatzungen eine Ruhefrist. Nach deren Ablauf kann die Grabstätte verlängert und auch wiederbelegt werden. Oft ist die zusätzliche Beisetzung von Urnen möglich.
Diese Grabstätten können individuell gestaltet werden, wobei jedoch die Friedhofssatzung zu beachten ist.
Reihengrabstätte
Die Reihengrabstätte wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und kann nur einmal genutzt werden. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden, eine Verlängerung der Grabstätte ist jedoch nicht möglich. Grundsätzlich dürfen dort keine Urnen zusätzlich beigesetzt werden.
In der Regel ist ein Reihengrab finanziell günstiger als ein Wahlgrab. Auch hier ist die individuelle Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung möglich.
Rasenreihengrabstätte
Bei einer Rasenreihengrabstätte übernimmt das Friedhofspersonal die Grabpflege. Ein individuelles Ausschmücken der Grabstätte ist grundsätzlich nicht erlaubt. In der Regel gibt es für diese Grabfelder aber ein zentrales Denkmal, an dem Angehörige Blumen ablegen können.